Konturmarker
sind für folgende Kraftfahrzeuge vorgeschrieben:
- Schwerlastwagen
- Kraftfahrzeuge mit dem zugelassenen Höchstgewicht
über 12.000 kg (außer Lastkraftwagen mit Anhängern)
- Lange
Kraftfahrzeuge - Anhänger mit dem zugelassenen
Höchstgewicht über 10.000 kg oder Kraftfahrzeuge
ohne Beschränkung des Höchstgewichts (samt Welle)
mit einer Länge über 8 m
- Anhänger
solcher Kraftfahrzeuge
- Busse,
usw.
|
WICHTIG:
ALLE Produkte von GRAFEX-trade haben Etiketten und sind nach den Bestimmungen des Standardsgesetzes (Amtsblatt Nr. 96/03 vom 10. Juli 2003, Art. 17 u. 18) bezeichnet.
|
Alle unseren Produkte sind mit EAN Strichcodes von GRAFEX-trade, laut dem Zertifikat von EAN International/UCC, versehen. |
Reflexionsprodukte haben auch die Garantie der Firma  |
|
 |
|
 |