Konturmarker
stellen eine besondere Art der Markierung von langen Kraftfahrzeugen
und Schwerlastwagen, Anhängern, Bussen u.a. dar. Die
Kraftfahrzeuge werden mit Reflexionsbändern und -oberflächen
markiert. Diese Markierung erhöht die Sichtbarkeit solcher
Kraftfahrzeuge bei schlechten Strassenverhältnissen.
Nach dem besonderen Verfahren werden die Konturmarker an beiden
Seiten sowie am Hinterteil des Kraftfahrzeugs befestigt.

Die
Benutzung von Konturmarkern wird nach der Verordnung über
die Homologation der Retroreflexionsmarker für lange
Kraftfahrzeuge und Schwerlastwagen sowie deren Anhänger
("Amtsblatt der Republik Kroatien", 06. Oktober
2000) geregelt und wird nach der Norm ECE R 104 eingeführt.

AB
DEM 01. APRIL 2001 MÜSSEN ALLE LANGEN KRAFTFAHRZEUGE
UND SCHWERLASTWAGEN MIT DEN VORGESCHRIEBENEN, LAUT DER
ECE R 104 NORM HOMOLOGIERTEN RETROREFLEXIONSMARKERN
(KONTUR- UND UNTERSCHEIDUNGSMARKERN) VERSEHEN WERDEN.
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