
Schwerlastwagen
- Kraftfahrzeuge mit dem zugelassenen Höchstgewicht über
12.000 kg (außer Lastkraftwagen mit Anhängern)
Lange
Kraftfahrzeuge - Anhänger mit dem zugelassenen Höchstgewicht
über 10.000 kg oder Kraftfahrzeuge ohne Beschränkung
des Höchstgewichts (samt Welle) mit einer Länge
über 8 m

Langsame Kraftfahrzeuge - Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit
30 km/h nicht übersteigt (Traktoren und Anhänger,
Mähdrescher, Kommunalwagen, usw.)
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